Veröffentlicht am 27.02.2020

Neue Perspektiven durch das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Neben der optimierten Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen soll das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz dafür sorgen, den vorherrschenden Fachkräftemangel zu bekämpfen. Wir zeigen auf, welche Möglichkeiten das Gesetz bietet.

Lesen Sie in diesem Artikel:

  • Das Fehlen von qualifizierten Mitarbeiter*innen ist hierzulande ein Dauerthema.
  • Fakt ist: Der Fachkräftemangel stellt Unternehmen in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen.
  • Vier wesentliche Neuerungen:
  • Start der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung

Das Fehlen von qualifizierten Mitarbeiter*innen ist hierzulande ein Dauerthema.

Gerade wir als Personalberatung müssen uns kontinuierlich damit beschäftigen, denn insbesondere durch die digitale Transformation verändern sich viele Berufsbilder, und neue Skills sind gefragt. Gemeinsam mit unseren Kund*innen definieren wir die neu entstehenden Berufsbilder, um die Suche nach geeigneten Kandidat*innen zu optimieren und zu beschleunigen. Zugleich beraten wir unsere Kund*innen, wie man durch Weiterbildungsmaßnahmen von innen heraus Stellen besetzen kann, die künftig zum Beispiel durch den Einsatz von Robotik neue Tätigkeitsfelder beinhalten.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Berufsbilder, die ein Nachwuchs-Problem haben. Immer häufiger schreiben Firmen Stellen aus, die zwar gut bezahlt sind und sehr gute Entwicklungsperspektiven bieten, jedoch aufgrund eines Mangels an Bewerber*innen nicht besetzt werden können. Das betrifft branchenübergreifend Unternehmen in allen Größen: Es fehlen unter anderem Ingenieure, Handwerker, Ärzte und Pflegekräfte.

Fakt ist: Der Fachkräftemangel stellt Unternehmen in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen.

Das belegt auch eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Berlin. Demnach geben 56 Prozent der befragten Unternehmen an, dass der Mangel an Fachkräften das größte Geschäftsrisiko darstellt. Ein Drittel der Firmen hat laut der Umfrage in den vergangenen Jahren bereits ausländische Fachkräfte aus der EU sowie aus Nicht-EU-Staaten eingestellt.

Am 1. März 2020 tritt nun das im Sommer 2019 verabschiedete Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wird der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert. Aber was bedeutet das? Im Rahmen des neuen Gesetzes hat die Bundesregierung neue Perspektiven für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern geschaffen.

Vier wesentliche Neuerungen:

Öffnung des Arbeitsmarktes

Bislang hatten Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern nur mit akademischer Ausbildung einen unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. In Zukunft können nun auch Fachkräfte mit einer ausländischen beruflichen Qualifikation in allen Berufen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung bekommen. Es entfällt die Beschränkung auf Engpassberufe. Damit ist der deutsche Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte vollständig geöffnet, sondern auch für Menschen mit anerkannter Berufsausbildung. Dabei sind vor allem der wirtschaftliche Bedarf und die Qualifikation wichtig. So muss eine Fachkraft einerseits ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, um auch langfristig bleiben zu können. Andererseits muss die berufliche Qualifikation der Fachkraft gleichwertig sein (d. h. die Berufsanerkennung muss vorliegen). Für Fachkräfte wird keine Vorrangprüfung durchgeführt. Diese kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage kurzfristig wiedereingeführt werden.

Erleichterung bei der Arbeitsuche

Um die Stellenbesetzung zu erleichtern, können Menschen mit Berufsausbildung für sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Voraussetzung: Die Fachkraft muss eine anerkannte Qualifikation, die notwendigen Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können. Während der Jobsuche kann die Fachkraft eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden in dem späteren Beruf ausüben. Damit werden beispielsweise Praktika bei einem potenziellen Arbeitgeber möglich.

Für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung ändert sich nichts. Sie können wie bisher schon für sechs Monate zur Arbeitsuche einreisen. Auch sie dürfen zukünftig eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden in dem späteren Beruf ausüben. Besondere Sprachkenntnisse müssen sie nicht vorweisen.

Erleichterungen im Anerkennungs- und Visumverfahren

Die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ist wesentlich, damit eine Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land hierzulande einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten kann. Aber: Insbesondere im nichtakademischen Bereich gibt es häufig Komplikationen und Verzögerungen. Denn eine ausländische Qualifikation wird oft erst als gleichwertig anerkannt, wenn sich die Person in Deutschland praktisch oder theoretisch nachqualifiziert. Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz erweitert nun die Möglichkeiten des Aufenthalts zur beruflichen Anerkennung. Außerdem werde mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren eine neue Möglichkeit geschaffen, unter Einbindung des Arbeitgebers und der örtlichen Ausländerbehörde in einem zeitlich absehbaren, planungssicheren Verfahren ein Visum zu erhalten, wie das Bundesarbeitsministerium betont.

Bessere Perspektiven für Fachkräfte

Menschen, die als Fachkräfte nach Deutschland kommen, sollen Teil der hiesigen Gesellschaft werden. Dazu gehört auch, dass sie eine sichere Perspektive für ihre Zukunft in Deutschland haben. Künftig können Fachkräfte, die über einen deutschen Hochschulabschluss oder eine deutsche Berufsausbildung verfügen, nach zwei Jahren Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis bekommen und Fachkräfte mit ausländischem Abschluss nach vier Jahren.

Start der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung

Bereits am 17. Februar wurde in Bonn die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eröffnet. Sie informiert interessierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten per Telefon, Mail oder Chat über Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland ‒ insbesondere über die Anerkennung von Abschlüssen. Aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. So eine Servicestelle kann zur Beschleunigung der Prozesse und einer schnellen Integration der Fachkräfte in die Unternehmen beitragen.

Dies darf aber nur ein Teil der Strategie zur Beseitigung des Fachkräftemangels sein. Gleichzeitig mit der Ankündigung des neuen Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes erklärte das Bundesarbeitsministerium: „Eine gute Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen in Deutschland steht an erster Stelle der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Darüber hinaus macht es der demografische Wandel notwendig, ausreichend qualifizierte Fachkräfte am internationalen Arbeitsmarkt zu gewinnen.“

Bei diesem Zusammenspiel sind wir als Personalberatung nicht nur Mittler, sondern auch Berater, um Einstellungsprozess und Personalauswahl zu verkürzen und Stellen optimal zu besetzen.

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